AGB

Letzte Aktualisierung: 02 Februar, 2022

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service (SaaS) und damit verbundene Dienstleistungen



Präambel


Wir, die Mateo Estate GmbH, Am Kanal 16-18, 14467 Potsdam (weitere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie auch dem Impressum unserer Internetseite unter www.hellomateo.de entnehmen)(nachfolgend: "wir" oder "uns"), bieten unseren registrierten Kunden an, die von uns entwickelte Digitale Service Plattform MATEO  (nachfolgend: "Service Plattform" oder "MATEO") sowie die damit verbundenen Softwarelösungen, -produkte und weitere Leistungsangebote (DataHosting, Support-Leistungen) gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB")zu nutzen. Die Service Plattform dient der Vermittlung, Kommunikation und Interaktion zwischen Anbietern verschiedener Leistungen (im Folgenden auch "Unternehmen" genannt) einerseits und Privatpersonen bzw. Nachfragern dieser Leistungen (im Folgenden auch "Nutzer" genannt) andererseits (Unternehmen und Nutzer im Folgenden einzeln oder gemeinsam auch "Kunde oder Kunden"genannt).

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser AGB ist die zeitweise Überlassung der Software imZusammenhang mit der Service Plattform (nachfolgend: "Software") an unsere registrierten Kunden zur Nutzung über das Internet, die Gewährung von Nutzungsrechten an der Software, die Einräumung von Speicherplatz auf Servern sowie die Erbringung für die Nutzung der Software betreffenden Supportleistungen.

Bei den über die Service Plattform nutzbaren Softwareprodukten handelt es sich um ein sog. Software-as-a-Service (SaaS)-Angebot, d.h. wir stellen unseren Kunden die jeweilige Software über das Internet von Datenverarbeitungsanlagen von uns bzw. eines von uns beauftragten Dienstleisters (nachfolgend: "Server") aus zur Nutzung über einen Datenfernzugriff bereit, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.

2. Plattformregistrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrages, Berechtigungen
2.1 Die Service Plattform und die damit verbundene Software kann nur von zuvor registrierten Kunden mithilfe eines individuellen Benutzernamens und einem Passwort (nachfolgend gemeinsam: "Zugangsdaten") genutzt werden.

2.2 Über die Softwarelösung MATEO hat der Kunde die Möglichkeit, die Kommunikation mit Endkunden über verschiedene Kommunikationskanäle (E-Mail, SMS, diverse Messenger Plattformen wie WhatsApp) zentral zu steuern und zu verwalten. Durch MATEO hat der Nutzer die Möglichkeit, Inhalte als Einzelnachricht in digitaler Form an den Endkunden über diverse angebundene Kommunikationskanäle zu versenden.

2.3 Die Unternehmen sind berechtigt, innerhalb ihres Kundenkontos mehrere Nutzerkonten für einzelne Anwender (nachfolgend: "User") durch Angabe von Namen und E-Mail-Adresse anzulegen. Den Usern, bei denen es sich im Regelfall um Mitarbeiter des Unternehmens handelt, können verschiedene Rollen zugewiesen werden (z.B. Admin-User oder einfacher User). Die User erhalten jeweils eine individuelle Zugriffsberechtigung für die vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte und können diese mithilfe der Zugangsdaten des Kundengemäß dessen produktspezifischen Einstellungen nutzen, es sei denn, dies ist bei dem jeweiligen Softwareprodukt nicht möglich.2.4 Nutzer können sich entweder aktiv über das Erstellen eines Nutzerkontos unter Angabe der abgefragten Daten oder auf Einladung eines Unternehmens über einen individuellen Zugangslink auf der Service Plattform registrieren lassen. Die aktive Registrierung erfolgt entsprechend Ziffer 2.2. Im Falle der Registrierung infolge einer Einladung durch ein Unternehmen wird den Nutzernein Zugangslink über eine E-Mail an die von ihnen gegenüber dem Unternehmen angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Über den Zugangslink erhalten die Nutzer die Möglichkeit, unter Angabe dieser E-Mail-Adresse ein Kundenkonto anzulegen. Mit der Erstellung des Kundenkontos gibt der Nutzer einverbindliches Angebot auf Abschluss eines Softwarenutzungsvertrages gemäß den Bestimmungen dieser AGB ab. Nach erfolgreicher E-Mail-Verifizierung erhält der Nutzer zunächst nur Zugang zu der Service-Plattform ohne Möglichkeit des Zugriffs auf die dortigen Inhalte. Ein vollständiger Zugriff auf das für die Nutzer bereitgestellte Inhaltsangebot der Service Plattform erfolgt erst, wenn der Nutzer nach der Registrierung und Anmeldung auch die Verlinkung mit dem Unternehmen akzeptiert Nutzer sind nicht dazu berechtigt, weitere Nutzerkonten für einzelne User anzulegen.2.5 Die Kunden haben die in ihrem Kundenkonto auf der Service Plattform jeweils hinterlegten Daten auf einem aktuellen Stand zu halten.2.6 Bei Verstößen gegen diese AGB, wie beispielsweise im Falle der unbefugten Weitergabe von Zugangsdaten oder bei Falschangaben im Rahmen derRegistrierung behalten wir uns die Sperrung von Kunden- oder Nutzerkonten sowie die Ablehnung von Registrierungsanfragen oder den Widerruf einer Registrierung vor.

3. Verwendung der Zugangsdaten
3.1 Die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Usern mitgeteilt werden und sind im Übrigen sicher zu verwahren, geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

3.2 Der Kunde hat uns zu informieren, wenn er vermutet, dass eine Person unberechtigterweise die Zugangsdaten nutzt. Sämtliche im Zusammenhang mit denZugangsdaten vorgenommen Handlungen gelten als durch den Kunden oder in dessen Namen vorgenommen; die Verantwortung des Kunden ist jedoch insoweit beschränkt, als er nachweisen kann, dass er trotz Beachtung angemessener Sorgfalt Opfer eines rechtswidrigen Angriffs von Dritten (z.B. Hacker, Diebe, Betrüger) geworden ist, vgl. Ziffer 11.6.

4. Überlassung der Software, Updates, Funktionsumfang
4.1 Wir stellen dem Kunden die Software für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellsten Version zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richten wir die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die Software wird von uns am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet (nachfolgend: "Übergabepunkt") zur Nutzung bereitgestellt, verleibt aber auf dem Server.

4.2 Für die Herstellung und Aufrechterhaltung der erforderlichenDatenverbindung zwischen dem Server und dem IT-System des Kunden ist allein derKunde verantwortlich. Zur erfolgreichen Nutzung der Software sind vom Kunden ferner die jeweiligen weiteren notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen (dazu unter Ziffer 10.).

4.3 Reguläre Updates der Software als Gegenstand des nach diesen AGB zustande gekommenen Nutzungsvertrages werden laufend und automatisch durchgeführt, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.

4.4 Die Software wird mit einem von uns bestimmten Funktionsumfang zur Verfügung gestellt. Dieser umfasst im Sinne eines Basisangebots, soweit nichtabweichend festgelegt,

4.4.1 die an Unternehmen gerichtete Möglichkeit der Interaktion mit Nutzern sowie der Kontaktverwaltung und

4.4.2 die an Nutzer gerichtete Möglichkeit der Kommunikation mit denUnternehmen über verschiedene Kommunikationskanäle (wie z.B. Facebook Messenger, Google, E-Mail, SMS)

4.5 (nachfolgend: "Basisangebot"). Darüberhinaus gehende Softwarelösungen, Module und Upgrades auf Softwareprodukte mit erweitertem, von uns jeweils konkret festgelegten Funktionsumfang können von den Unternehmen separat auf Basis eines gesonderten Vertrages in Verbindung mit diesen AGB hinzugebucht werden. In diesem Fall gelten die in diesen AGB genannten Rechte und Pflichten entsprechend auch für das vom Kunden hinzugebuchte Softwareprodukt, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird und vorbehaltlich produktspezifischer Besonderheiten.

5. Nutzungsrechte an der Software
5.1 Soweit nicht anders angegeben, sind wir Inhaber sämtlicher Rechte an der über die Service Plattformen bereitgestellten Software.

5.2 Wir räumen unseren Kunden im Rahmen der Softwareüberlassung ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software während der Dauer des Nutzungsvertrages bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen. Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, umfassen diese auch die Nutzung durch User des Kunden.

5.3 Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur bestimmungsgemäßen Benutzung oder für die Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung erforderlich oder sonst nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt. Als unzulässige Vervielfältigung ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software aufDatenträgern wie etwa Festplatten o.Ä. anzusehen. Zur Klarstellung: Keine unzulässige Vervielfältigung und damit den Kunden als bestimmungsgemäße Nutzung ausdrücklich erlaubt ist das für die Anzeige erforderliche Laden der Software in den Arbeitsspeicher der vom Kunden eingesetzten Hardware und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche der Service Plattformen.

5.4 Der Quellcode der Software wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder zu veranlassen noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, weiterzuvermieten oder sonst Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, es sei denn wir haben dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Zur Klarstellung: User sind keine Dritten in diesem Sinne.

5.6 Werden gegen den Kunden im Zusammenhang mit der Software Ansprüche wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht, hat dieser uns hierüber unverzüglich zu unterrichten. Die Abwehrderartige Ansprüche wird sodann in enger Abstimmung zwischen uns und dem jeweiligen Kunden koordiniert, wobei wir die Federführung übernehmen.

6. Zurverfügungstellung von Speicherplatz
6.1 Für die Nutzung der Service Plattform stellen wir jedem unserer Kundeneinen angemessenen Speicherplatz auf dem Server im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Software zur Verfügung. Der Kunde und die von ihm berechtigten User können diesen Speicherplatz nutzen, um Daten abzulegen, einzusehen und zu bearbeiten.

6.2 Bei Überschreitung des angemessenen Speicherplatzes werden wir denKunden frühzeitig darüber in Kenntnis setzen und bei entsprechender Verfügbarkeit eine angemessene Erweiterung des Speicherplatzes für Daten anbieten, die der Kunde kostenpflichtig bei uns nachbestellen kann. Gleiches gilt bei Überschreitung des vom Kunden hinzugebuchten Speicherplatzes. Soweit der Kunde den angemessenen bzw. hinzugebuchten Speicherplatz hierüber dauerhaft überschreitet, obwohl wir ihn darüber in Kenntnis gesetzt haben, behalten wir uns vor, eine angemessene Kompensation zu verlangen.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, die von ihm auf dem bereitgestellten Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit anzupassen oder zu löschen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Wir sind berechtigt, den Speicherplatz eines Kunden unverzüglich zusperren und/oder Daten zu löschen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden gespeicherten Daten rechtswidrig sind und /oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/odersonstige Dritte uns davon in Kenntnis setzen. Wir werden den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer vom Kunden zu vertretenden Schutzrechtsverletzung in Verbindung mit Nutzung der Software auf erstes Anfordern freizustellen und auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung für uns zu übernehmen.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten vor deren Ablegung auf dem Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einzusetzen (z.B. Virenschutzprogramme).

6.6 Soweit die vom Kunden auf dem ihm bereitgestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte urheberrechtlich oder über ein anderes Schutzrecht o.Ä.,deren Inhaber der Kunde ist, geschützt sein sollten, räumt der Kunde uns dasRecht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfrage über das Internet zugänglich zu machen und sie auch im Übrigen zu vervielfältigen und zu übermitteln, soweit dies für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen und Verpflichtungen erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere Zwecke der Datensicherung, (siehe dazu Ziffer 8) und alle erforderlichen Maßnahmen zum Zwecke der Erbringung von Support-Leistungen und Beseitigung vonStörungen, insbesondere Änderungen an der Struktur der Daten oder demDatenformat.

6.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen (zur Klarstellung: User des Kunden sind keine Dritten in diesem Sinne). Eine Weitervermietung des Speicherplatzes ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

6.8 Wir verpflichten uns, in Verbindung mit dem von uns beauftragten Dienstleister für die Bereithaltung von Serverkapazitäten, geeignete, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck nehmen wir tägliche Backups vor.

6.9 Im Falle der Beendigung des Nutzungsvertrags werden wir dem Kunden die Daten, die sich auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz befinden, nach entsprechender Aufforderung durch den Kunden, herausgeben bzw. ihm eine Kopie davon überlassen. Soweit es sich nicht um gesetzlich zwingende Herausgabepflichten handelt (z.B. nach der DSGVO) können wir je nach anfallendem Aufwand ein angemessenes Entgelt dafür verlangen. Die gespeicherten Daten werden 30 Tage nach der Herausgabe der Daten an den Kunden gelöscht, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

7. Datenvolumen
7.1 Wir stellen für die Nutzung der Service Plattform durch unsere Kundenfür den auf dem Server ein- und ausgehenden Datenverkehr ein Datenvolumen von 1 GB pro Monat7.2 bei Nutzern: je Nutzer und7.3 Im Falle einer Überschreitung dieses Datenvolumens je Kunde stellen wir unseren Kunden für jedes weitere GB 0,12 EUR je Monat in Rechnung.

8. Support-Leistungen
8.1 Sollten bei der Nutzung der Software Probleme auftreten, können sich der Kunde oder dessen User innerhalb unserer Geschäftszeiten bei unserem allgemeinen Kundenservice per Telefon oder E-Mail (Kontaktdaten abrufbar runter https://getmateo/impressum) melden. Die Support-Leistungen stehen dem Kunden von Montag bis Freitag (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Ort unseres Unternehmenssitzes) zwischen 09:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung. Wir werden uns für eine umgehende Beseitigung des Problems einsetzen.

8.2 Support-Leistungen außerhalb dieser Geschäftszeiten können ggf. aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns gegen angemessenes Entgelt erfolgen.

9. Verfügbarkeit der Software
9.1 Wir gewährleisten, dass die Software verfügbar ist. Die Software ist verfügbar, wenn sie eine Verfügbarkeitsquote von mindestens 95 % im Jahresdurchschnitt erreicht.

9.2 Die Verfügbarkeitsquote errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen der um Ausfallzeiten gekürzten Nutzungsmöglichkeit zu der Gesamtdauer der vertragsgemäßen Nutzung.

9.3 Bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote bleiben jedoch solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die

9.4 wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb unseres Verantwortungsbereichs beruhen; insbesondere

9.5 Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht wurden; dies gilt nicht, wenn wir zum Einsatz von Virenschutzprogrammen verpflichtet sind und diese zum Zeitpunkt des IT-Angriffs nicht dem Stand der Technik entsprochen haben;

9.6 Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Kunden entstanden sind;

9.7 aufgrund von üblichen Wartungsarbeiten im Umfang von bis zu 12 Stunden pro Monat oder auch darüber hinaus aufgrund von unvorhergesehen erforderlichen und nicht von uns zu vertretenen Wartungsarbeiten entstanden sind.

9.8 Etwaig erforderliche Wartungsarbeiten werden durch uns, soweit möglich, zu Zeiten geringen Datenverkehrs durchgeführt.

9.9 Der Kunde ist verpflichtet, für ihn erkennbare Störungen der Software, Verfügbarkeitseinschränkungen oder Verfügbarkeitsausfälle uns unverzüglich mitzuteilen.

9.10 Eine vorübergehende Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Nutzung derSoftware wegen Anpassungen, Ergänzungen oder Änderungen der Software odersonstiger Maßnahmen (Wartung, Fehlerbehebung etc.) wird nur dann auftreten, wenn dies aus technischen Gründen unvermeidlich ist; sofern die Unterbrechung oder Beeinträchtigung länger als 24 Stunden dauert, werden die Kunden unter Angabe der Gründe sowie des Zeitraums der voraussichtlichen Unterbrechung oder Beeinträchtigung per E-Mail informiert.

10. Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden
10.1 Soweit nicht bereits an anderer Stelle dieser AGB ausdrücklich geregelt, hat der Kunde bei der Nutzung von Diensten über die Service Plattform die nachfolgenden Pflichten zu beachten. Bezüglich der Haftung für etwaige Verstöße von Personen, die die Service Plattformen mit Kenntnis des Kunden nutzen, gilt Ziffer2 und Ziffer 11.6.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, zur Nutzung der Software und der damit verbundenen Leistungen die notwendige Datenverbindung zu dem von uns festgelegten Übergabepunkt herzustellen. Wir sind berechtigt, den Übergabepunkt nach vorheriger angemessener Ankündigung neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen; der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neudefinierten Übergabepunkt herstellen.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich, uns alle Informationen und sonstige Beistellleistungen zur Verfügung zu stellen, welche für die vertragsgemäße Leistungserbringung, insbesondere das Aktivieren und Betreiben der Software imZusammenhang mit den Service Plattformen, erforderlich sind.

10.4 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Service Plattform und der damit verbundenen Software setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Rechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Software (vgl. die jeweilige Leistungsbeschreibung, für das Basisangebot etwa abrufbar unter www.getmateo.de, über die eine Leistungsbeschreibung inkl. Hard- und Softwareanforderungen zur Nutzung der Software abgerufen werden können, vgl .auch Ziffer 4.4]** Die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten User müssen zudem mit deren Bedienung vertraut sein. Die für die Nutzung der Service Plattform erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden. Wir bieten jedoch an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

10.5 Sofern die Berechnung der Nutzungsvergütung von der Anzahl der User abhängig ist, sind wir zu Überprüfungen des vertragsgemäßen Nutzungsumfangs berechtigt. Der Kunde räumt hierzu uns die erforderlichen Zugriffsrechte ein, sodass wir direkt mittels Datenverbindung Zugriff auf die Geräte nehmen oder aber Maßnahmen vornehmen können, die eine Systemmessung erlauben, soweit dies zur Feststellung des vertragsgemäßen Nutzungsumfangs erforderlich ist. Ferner hat uns der Kunde für Zwecke der Prüfung der Nutzungsgebühren und des vertragsgemäßen Nutzungsumfangs Auskunft über die Anzahl der User, den Nutzungsumfang und alle sonstigen Parametern, die für die Berechnung der Nutzungsgebühr erforderlich sind, zu erteilen.

11. Vergütung
11.1 Die Überlassung der Software im Zusammenhang mit der Service Plattform und die damit einhergehende Zurverfügungstellung von Speicherplatz und Support-Leistungen erfolgt gegen Vergütung in Form einer wiederkehrenden monatlichen Zahlung als Nutzungsgebühr, die sich nach der jeweiligen Vereinbarung bemisst. Sofern seitens der Kunden Unterstützung bei der Einrichtung von MATEO (u.a. für Integration, Implementierung, etwaige Beratung/Schulung etc.) benötigt wird oder die Einrichtung zusätzliche Leistungen und besonderen Aufwand erfordert, behalten wir uns vor, diese Leistungen bzw. diesen Aufwand den Kunden nach entsprechender Vereinbarung im Einzelfall gesondert als Einmalgebühr in Rechnung zu stellen. Im Übrigen gilt Ziff. 10.4 entsprechend. Die Gebühren richten sich im Einzelnen nach unserer im Zeitpunktdes Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Diese ist in ihrer jeweils aktuellen Form unter https://getmateo.de aufrufbar. Die Kunden haben uns auf Verlangen die Anzahl der User und sonstige Informationen mitzuteilen, welche zur Berechnung der Gebühr erforderlich sind.

11.2 Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung für das Basisangebot bzw. die ggf. als Self Service hinzu buchbaren Softwarelösungen jeweils nach unserer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Diese ist in ihrer jeweils aktuellen Form unter https://getmateo.de/preis einzusehen. Die Preise werden als Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Wir behalten uns darüber hinaus vor, den Kunden nach freiem Ermessen Rabatte und Sonderangebote hinsichtlich des Basisangebots oder ggf. hinzu buchbarer Softwarelösungen anzubieten, welche im Übrigen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, den Bedingungen dieser AGB unterliegen.

11.4 Vom Kunden geschuldete Entgelte als Einmalzahlung sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Eine monatlich zu leistende Nutzungsgebühr wird jeweils am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, uns immer die für die Rechnungsstellung erforderlichen korrekten Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zustellen.

11.5 Wir sind berechtigt, die auf der Grundlage der Preisliste zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) gemäß der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind; dies gilt insbesondere, wenn der Umfang oder die Funktionalität einer Software erweitert wird. Wir werden die Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren; Preisänderungen sind nur zum Monatsersten möglich. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu.

11.6 Für den Fall, dass von uns erbrachte Leistungen von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 3.2).

12. Gewährleistung
12.1 Wir gewährleisten die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Service Plattformen, der Software sowie der damit verbundenen Leistungsangebote nach den Maßgaben dieser AGB. Wir garantieren nicht, dass die Service Plattformen, die Software oder damit verbundene Leistungen unter allen Umständen und jederzeit fehlerfrei ist und dass im Laufe der Zeit keine Änderungen an der Dokumentation, der Software oder den Service Plattformen erfolgen (insbesondere bei notwendigen Anpassungen). Soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

12.2 Für Mängel der gegen Entgelt und standardmäßig zur Verfügung gestellten Software sowie des Speicherplatzes haften wir nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben in Ziffer13 besteht (keine Garantiehaftung). Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die als Funktionsumfang (vgl. Ziffer 4.4) festgelegten Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen daher insbesondere nicht

12.3 bei nur unerheblicher Abweichung von der festgelegten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Software,

12.4 bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für die Software vorgesehenen und dem Kunden bereitgestellten Nutzungsbedingungen verursacht werden,

12.5 bei einem Bedienungsversagen durch den Kunden oder seine User,

12.6 im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Software nicht geeignet sind (vgl. Ziffer 10.4),

12.7 wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und wir infolge der Unterlassung der Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnten oder

12.8 wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich nicht seine Rechte vorbehalten hat.

12.9 Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, sind wir verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt uns in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Unseren Mitarbeitern und Beauftragten ist zu diesem Zwecke freier Zugang zu den Systemen des Kunden zu gewähren, soweit dies erforderlich ist. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder wir diesen nicht zu vertreten hat, können wir eine Aufwandserstattung nach den üblichen Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen verlangen.

12.10 Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch uns oder Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das ggf. geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung).

12.11 Soweit die Software von uns unentgeltlich und standardmäßig zur Verfügung gestellt wird, haften wir für Mängel nach den Regeln der Leihe (§§ 598 ff. BGB). Insoweit gilt zu den Gewährleistungsansprüchen das Vorstehende entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass zusätzlich zu den in Ziffer2aufgeführten Fällen die Gewährleistungsansprüche des Kunden auch dann ausgeschlossen sind, wenn der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruht (vgl. § 599 BGB).

12.12 Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Software oder der Service Plattform zusammenhängenden Leistungen von uns um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Support-Leistungen gemäß Ziffer 8), haften wir für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

12.13 Die Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, auch soweit sie mit Mängeln im Zusammenhang stehen, richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – insbesondere auch in Bezug auf Ansprüche wegen Mängeln und Pflichtverletzungen, sowie deliktische Ansprüche – nach den Regelungen unter Ziffer 13.

13. Haftung
13.1 Wir haften gegenüber dem Kunden für jegliche Schäden und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen entstehen, unbeschränkt

13.2 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

13.3 im Rahmen einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie;

13.4 für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;

13.5. für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht“), im Falle leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schadens;

13.6 nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

13.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien entsprechend dem einhergehenden Risiko eingetreten wäre.

13.8 Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

13.9 Diese Haftungsregeln gelten sinngemäß auch für das Verhalten von und Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte.

14. Force Majeure
14.1 Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Force Majeure") vorliegt, sind sowohl wir als auch der Kunde zeitweise von ihren jeweiligenLeistungspflichten

14.2 Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

15. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
15.1 Der nach diesen AGB zwischen dem Kunden und uns zustande gekommene Nutzungsvertrag wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, kann der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Nutzungsvertrag von beiden Vertragspartnern entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen gekündigt werden.

15.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für uns und den Kunden unberührt. Für uns besteht ein solcher wichtiger Grund insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden.

15.3 Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

16. Datenschutz
16.1 Sowohl der Kunde als auch wir werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des jeweiligen Nutzungsvertrages erfordert.

16.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von uns gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks des jeweiligen Nutzungsvertrages unter Geltung dieser AGB erforderlich ist.

16.3 Verarbeitet der Kunde selbst oder mittels der Software oder im Zusammenhang mit dem ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatz personenbezogene Daten (z.B. Mitarbeiterdaten), so ist er für die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wir werden die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten nur gemäß den Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern wir der Ansicht sind, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, werden wir den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Im Falle eines Verstoßes trotz eines solchen Hinweises stellt der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, etwaigen Bußgeldern etc. einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung frei.

16.4 Sofern erforderlich schließen wir und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

17. Geheimhaltung
Wir werden über alle vertraulichen Informationen, welche uns durch unsere Kunden im Rahmen der Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden Stillschweigen bewahren. Soweit dies zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist, sind wir jedoch berechtigt, die erhaltenen vertraulichen Informationen den mit uns verbundenen Unternehmen, unseren Mitarbeitern sowie Dienstleistern zugänglich zu machen, soweit diese ihrerseits entsprechenden Geheimhaltungspflichten unterliegen.

18. Änderung der AGB
Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er ihnen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

19. Schlussbestimmungen
19.1 Etwaige individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z.B. in Nutzungsverträgen) haben Vorrang vor diesen AGB.

19.2 Forderungen gegenüber uns im Zusammenhang mit den auf der Service Plattform zu erbringenden Leistungen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden, die wir nicht unbilligerweise verweigern dürfen. Dies gilt nicht, sofern es sich um eine Geldforderung handelt und das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

19.3 Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz.

19.4 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen – unser Geschäftssitz oder nach Wahl von uns auch der Sitz des Kunden, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand eingreift. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland.

19.5 Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit der Nutzung der Service Plattformen und der Nutzungsverträge kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

19.6 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Soweit es sich bei der unwirksamen Bestimmung um eine wesentliche Vertragsbestimmung handelt, verpflichten sich die Parteien, gemeinsam über eine wirksame Bestimmung zu verhandeln.

In nur 15 Minuten mit Mateo starten

Christian Strauch
Geschäftsführer & Mitgründer

Mit Mateo bieten Sie Ihren Kunden ein herausragendes Kundenerlebnis und gewinnen so loyale Fans.

Termin vereinbaren